Technik & Energie
Förderung für Einbruch­schutz geht in neue Runde
Kiel
Einbrecher

Schleswig-Holsteins Ein­bruchs­schutz­pro­gramm geht in eine wei­te­re Run­de. Seit dem 25. Jan­uar 2019 kön­nen Ei­gen­tü­mer von selbst­ge­nutz­ten Be­stands­im­mo­bilien wie im Vor­jahr wie­der neue An­trä­ge stel­len. Das gab In­nen­mi­nis­ter Hans-Jo­achim Grote in Kiel be­kannt.

"Ich bin wirk­lich froh, dass uns der Land­tag noch ein­mal eine Mil­lion Euro be­wil­ligt hat, um die­ses er­folg­reiche Pro­gramm auch 2019 fort­zu­set­zen. Die Kom­bi­nat­ion aus po­li­zei­licher Schwer­punkt­setz­ung bei der Ein­bruchs­be­kämp­fung und För­der­ung des Ein­bruchs­schutz­es hat sich auß­er­or­dent­lich be­währt.", er­klär­te Gro­te.

Be­reits 2017 seien die Wohn­ungs­ein­bruchs­zah­len deut­lich zu­rück­ge­gan­gen. Die­ser po­si­ti­ve Trend ha­be sich bis De­zem­ber 2018 mit ein­em Rück­gang der Fall­zah­len um etwa 9 Pro­zent fort­ge­setzt. Die so­ge­nann­te "Ver­suchs­quote" bei Wohn­ungs­ein­bruch­dieb­stahl lie­ge mitt­ler­wei­le bei über 45 Pro­zent. Dazu Grote: "Das be­deutet: Na­hezu je­de zwei­te Tat wird ab­ge­broch­en, be­vor die Tä­ter in das Ob­jekt ge­lan­gen. Häu­fig schei­tern sie dabei an dem mas­si­ven Wi­der­stand ein­bruch­hem­men­der Ver­rie­gel­un­gen und mo­der­ner Mel­de­tech­nik. Das macht den Ein­brech­ern das Le­ben schwer." 2018 habe Schles­wig-Hol­stein 912 An­trag­stel­ler un­ter­stützt. Der Er­folg und die wei­ter­hin gro­ße Nach­fra­ge nach fi­nanz­iel­ler Un­ter­stüt­zung zum Ein­bruch­schutz hät­ten zu der Ent­schei­dung gef­ührt, das be­währ­te Ein­bruch­schutz­pro­gramm er­neut auf­zu­le­gen.

Programmdetails:

  • Die Min­dest­in­ves­ti­tions­sum­me be­trägt 1.000 Euro pro An­trag.
     
  • Zu­schüs­se wer­den sind auf 15 % der In­ves­ti­tions­kos­ten und ins­ge­samt 1.500 Euro für das­sel­be Wohn­ob­jekt ge­deck­elt. Da­mit kön­nen bis zu 10.000 Euro In­ves­ti­tions­kos­ten be­zu­schusst wer­den.
     
  • Ei­ne Kom­bi­nat­ion mit an­der­en För­der­pro­gram­men (z. B. der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau) ist mög­lich. So kann z. B. Ein­bruch­schutz mit en­er­gie­spar­en­den und bar­riere­re­du­zier­en­den Maß­nah­men kom­bi­niert wer­den.
     
  • Die Maß­nah­men zum Ein­bruch­schutz müs­sen in die­sem Jahr durch­ge­führt und die Ver­wend­ungs­nach­wei­se bis De­zem­ber 2019 bei der IB.SH ein­ge­reicht wer­den.

An­trags­for­mu­la­re und wei­te­re In­for­mat­ion­en zum Ein­bruch­schutz fin­den Sie auf der Part­ner­sei­te der IB.SH. Ein wei­ter­es Pro­gramm zum Ein­bruch­schutz bie­tet die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW).